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Was gilt als wertvermehrende Investition?

Wertunterhalt und Wertvermehrend, was kann ich bei den Steuern abziehen?

Haus und Wohnungsbesitzer können bei den Unterhaltskosten teilweise Abzüge machen. Entweder vom Eigenmietwert oder vom Bruttomietertrag. Unterhaltskosten oder Verwaltungskosten können pauschal oder effektiv abgezogen werden. In jedem Kanton können Sie pauschal oder die effektiven Kosten von den Steuern abziehen. Der Pauschalbetrag ist meistens 10% vom Bruttomietertrag oder 10% vom Eigenmietertrag, wenn das Haus nicht älter als 10 Jahre ist. Für ältere Häuser und Wohnungen sind es 20%. Informieren Sie sich beim Steueramt oder sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater. Sie finden auch in der Wegleitung in der Steuererklärung diese Informationen.

 

Wertunterhalt kann von den Steuern abgezogen werden

Beim Wertunterhalt geht es darum, dass die Immobilie ihren Wert behält und bewohnbar bleibt. Beim Wertunterhalt geht es um Reparaturarbeiten wie zum Beispiel einer Fassadenrenovation, Erneuerung der Heizung oder Reparaturen am Dach. Alle diese Massnahmen dienen dem Werterhalt des Hauses oder der Wohnung.

Kosten für den Wertunterhalt sind notwendig und müssen ausgeführt werden. Aus diesem Grund können sie von den Steuern abgezogen werden.

Bei Mietobjekten sind Wertunterhaltskosten nicht auf den Mieter übertragbar. Durch die Unterhaltsarbeiten ändert sich für den Mieter nichts und daher kann die Miete nicht erhöht werden.

 

Wertvermehrend kann nicht von den Steuern abgezogen werden

Der neue Wintergarten, Dachstockausbau oder die neue Garage gelten als wertvermehrend und dürfen nicht von den Steuern abgezogen werden. Durch diese Investitionen von Um-/ und Anbauten wird der Wert des Hauses oder der Wohnung gesteigert und ist somit nicht Steuerabzugsberechtigt.

Bei Mietobjekten sind wertvermehrende Investitionen ganz oder teilweise auf den Mieter übertragbar. Ungeachtet ob der Mieter diese Änderungen als einen Mehrwert empfindet oder nicht.

 

Umweltschonende und energetische Investitionen

Obwohl Umweltschonende oder energetische Investitionen wie zum Beispiel Solaranlagen, Isolationen, oder neue Fenster in den meisten Fällen wertvermehren sind, können sie teilweise von den Steuern abgezogen werden oder werden subventioniert.

 

Mein Tipp

Immer alle Rechnungen von Ihren Investitionen von Um-/ und Anbauten aufbewahren. So können Sie beim Steueramt die Abzüge geltend machen.

Ohne Rechnungen oder Quittungen ist dies kaum möglich.

Seit 2020 gilt, dass die Kosten für energiesparende oder umweltschonende sowie für Rückbauten und Ersatzbauten auf zwei Steuerperioden verteilt werden können.

Dies ist nur möglich, wenn Sie die Kosten nicht in einem Steuerjahr vollumfänglich abziehen können. Dann können die Investitionen auf zwei Jahre verteilt werden.

 

Tipp

Verteilen Sie grosse Investitionen auf zwei Jahre. Somit können Sie die Ausgaben aufteilen und Steuern sparen dank der Progression. 

 

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Toni Lung, Immobilienmakler

About the author

Toni Lung, Immobilienmakler

Als Gründer und Inhaber der Firma Lung Land Immobnilien gehe ich meinem Beruf mit voller Leidenschaft und Begeisterung nach.

Die tägliche Herausforderung, die Interessen von Immobilienverkäufer und Käufer zusammen zu fügen motivieren mich ständig neu.

Ich habe die Ausbildung zum eidg. dipl. Immobilienvermarkter durchlaufen, habe langjährige Erfahrung im Verkauf von Häuser und Wohnungen und verfüge über eine 10 jährig  Erfahrung als Zimmermann auf dem Bausektor.

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