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Immobilien vererben und in der Erbengemeinschaft verkaufen: Antworten auf häufig gestellte Fragen

 

Das Vererben von Immobilien und der anschliessende Verkauf in einer Erbengemeinschaft kann eine komplexe Angelegenheit sein, die viele Fragen aufwerfen kann. Hier sind einige Antworten auf häufig gestellte Fragen, um Ihnen einen Überblick zu verschaffen:

 

Kann die Erbengemeinschaft das Haus oder die Wohnung verkaufen?

Ja, eine Erbengemeinschaft hat die Befugnis, das Haus oder die Wohnung eigenständig zu verkaufen oder einen Makler damit zu beauftragen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass alle Mitglieder der Erbengemeinschaft damit einverstanden sind.

 

Kann ein Erbe seinen Erbanteil an einer Immobilie verkaufen?

Ein Erbe kann seinen Erbanteil an die anderen Erben verkaufen, jedoch nicht an eine dritte Person ausserhalb der Erbengemeinschaft. Dies dient dazu, die Integrität der Erbengemeinschaft zu bewahren.

 

Wie lange bleibt die Erbengemeinschaft bestehen?

Grundsätzlich kann eine Erbengemeinschaft zeitlich unbegrenzt fortbestehen. Allerdings sollte sie nur so lange bestehen, wie notwendig, da die Erben im Laufe der Zeit sterben und ihre Erben ihren Platz in der Erbengemeinschaft einnehmen.

 

Wer trifft Entscheidungen in der Erbengemeinschaft?

Entscheidungen in der Erbengemeinschaft müssen von allen Mitgliedern gemeinsam und einstimmig getroffen werden. Bei Unstimmigkeiten bietet sich eine Mediation an, und falls dies nicht erfolgreich ist, kann eine Erbteilungsklage eingereicht werden.

 

Wer darf nach dem Tod das Konto auflösen?

Ein Erbe darf das Konto nach dem Tod einer Person erst auflösen, wenn der Erbschein ausgestellt wurde. Dies stellt sicher, dass die rechtlichen Formalitäten ordnungsgemäß erfüllt sind.

 

Was passiert, wenn keine Einigkeit unter den Erben besteht?

Falls keine Einigung erzielt wird, bietet sich eine Mediation an. Bei weiterem Scheitern kann eine Erbteilungsklage eingereicht werden, um die rechtliche Klärung herbeizuführen.

 

Hier ein Link zum Thema Erbvorbezug - Haus, Wohnung

 

Wichtig zu wissen: Erben und Erbengemeinschaften haften solidarisch

Ein wichtiger Aspekt in Erbengemeinschaften ist die Solidarhaftung. Das bedeutet, dass Erben nicht nur mit dem Erbvermögen, sondern auch mit ihrem privaten Vermögen haften. Mangelnde Zusammenarbeit eines Erben kann für die anderen zeitlichen und möglicherweise finanziellen Mehraufwand bedeuten.

Der Verkauf von Immobilien in einer Erbengemeinschaft erfordert klare Kommunikation und gemeinsame Entscheidungen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Komplikationen zu vermeiden. Der Prozess kann herausfordernd sein, aber mit einer soliden Planung und Zusammenarbeit können die Interessen aller Beteiligten gewahrt werden.

 

Sie sind Immobilienbesitzer und spielen mit dem Gedanken, Ihre Immobilie zu verkaufen. Für eine marktorientierte Einschätzung Ihrer Immobilie und alle Ihre offenen Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Rufen Sie mich an, um Ihre Fragen zu klären. Toni Lung 079 298 246 56

 

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Toni Lung, Immobilienmakler

About the author

Toni Lung, Immobilienmakler

Als Gründer und Inhaber der Firma Lung Land Immobnilien gehe ich meinem Beruf mit voller Leidenschaft und Begeisterung nach.

Die tägliche Herausforderung, die Interessen von Immobilienverkäufer und Käufer zusammen zu fügen motivieren mich ständig neu.

Ich habe die Ausbildung zum eidg. dipl. Immobilienvermarkter durchlaufen, habe langjährige Erfahrung im Verkauf von Häuser und Wohnungen und verfüge über eine 10 jährig  Erfahrung als Zimmermann auf dem Bausektor.

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