Wann ist ein Vorsorgeauftrag sinnvoll?
Er ist sinnvoll, um alle Handlungen, die über die ordentliche Verwaltung hinausgehen zu regeln. Der Ehe-/ Lebenspartner/in benötigt dafür einen umfassender Vorsorgeauftrag. Folgende wichtige Themen sollten in Bezug auf Liegenschaften geregelt werden.
Eine Erhöhung der Hypothek und der Verkauf des Hauses oder der Wohnung. Zusätzlich sind noch weitere Themen zu berücksichtigen.
Was passiert, wenn kein Vorsorgeauftrag vorhanden ist?
Dann überlassen Sie bei Urteilsunfähigkeit diese persönlichen und wichtigen Entscheidungen zum Teil der Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Der Ehepartner kann nur beschränkt und der Lebenspartner nicht darüber entscheiden.
Was ist ein Vorsorgeauftrag?
Im Jahr 2013 wurde der Vorsorgeauftrag in der Schweiz ins Leben gerufen. Der Zweck des Vorsorgeauftrages ist es Drittpersonen zu bevollmächtigen. Diese Personen können Sie dann rechtlich vertreten für den Fall, dass Sie hierzu nicht mehr selbst in der Lage sind. Nutzen Sie die Möglichkeit selbst zu bestimmen, wer sich in der Situation Ihrer Urteilsunfähigkeit um Ihre persönlichen Angelegenheiten kümmert. So ist sichergestellt, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden.
Die zwei Möglichkeiten, Ihren Vorsorgeauftrag gültig zu errichten,
Online-Konfigurator zur Erstellung von Vorsorgeaufträgen: hier klicken wird erstellt durch Erbrechtsberatung Rickli
individuelle Rechtsberatung
Haben Sie noch offenen Fragen zum Vorsorgeauftrag? Dann nehmen Sie Kontakt mit Frau Rickli auf.
Erbrechtsberatung Rickli
Schaffhauserstrasse 108
8180 Bülach
Telefon: 044 586 06 42
Mail: info@erbrechtsberatung-rickli.ch
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